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Zeichen, Anzeichen, Gesten

18.02.2021

Zur Philosophie der Sprache

Der Autofahrer bemerkt, daß der rechte Blinker des Vordermannes eingeschaltet ist, und versteht das kontinuierliche Blinken unmittelbar als Signal, das die Absicht des Fahrers ankündigt, demnächst in die rechte Seitenstraße abzubiegen.

Entscheidend für das Verständnis oder die korrekte Deutung des Zeichens ist die Voraussetzung seines intentionalen Ursprungs: Nur wenn wir annehmen, der Vordermann setze den Blinker bewußt und absichtsvoll, gewahren wir an dem visuellen Phänomen den Zeichencharakter.

Wir verstehen das Zeichen als Wirkung einer causa finalis, der Finalität oder des Willens dessen, der sich seiner bedient, um seine Absicht und sein Vorhaben kundzutun.

Wir verstehen das Zeichen als Spur und Fußabdruck einer absichtsvollen Handlung. Der Absicht, die der Fahrer damit ausdrückt, nämlich abzubiegen, entspricht unsere durch das Blinken erweckte Erwartung, daß er in Bälde abbiegen wird.

Wir ersehen aus diesem Modell des Zeichenverkehrs auch die Bedeutung der Zeiterfahrung, die sich in der Erwartung des Hintermannes manifestiert: Ihre Dauer ist durch die Zeitstrecke von der Erweckung der Erwartung durch das ausgelöste Signal bis zur Erfüllung der Erwartung durch die angekündigte Handlung (das Abbiegen des Vordermannes) definiert.

Die Zeiterfahrung, merken wir an, ist demnach kein subjektives Erlebnis des sogenannten inneren Zeitbewußtseins, sondern eine intersubjektiv zwischen Sender und Empfänger im öffentlichen Zeichenverkehr konstituierte, gesteuerte und koordinierte Erfahrung.

Hätte der Vordermann den Blinker aus Versehen und also nicht mit Absicht oder als Effekt seines Handelns gesetzt, würden wir das Zeichen mißverstehen und unsere Erwartung wäre augenblicks enttäuscht, wenn der Fahrer nicht abbiegen würde.

Der Fahrer könnte den Blinker auch absichtlich betätigen, um eine andere Absicht damit zu verfolgen, als ihn als Zeichen für sein Vorhaben abzubiegen einzusetzen, nämlich den Hintermann zu täuschen, zu irritieren und zu nerven.

Das Zeichen wird uns verständlich, insofern wir es sowohl als Ausdruck eines absichtsvollen und bewußten Handelns als auch als Ankündigung einer zukünftigen Handlung, des Abbiegens, interpretieren; seine Verwendung ist dafür gemünzt, unser Verhalten auf dies angekündigte Ereignis einzustellen.

In dem Maße, wie das Zeichen unsere Erwartung stimuliert, steuert es unser Verhalten.

Verkehrszeichen wie Blinklichter, Warnschilder und Wegweiser sind konventionelle Orientierungsmarken, die von den Intentionen derer künden, die sie angebracht haben oder benutzen, um uns als Verkehrsteilnehmer darauf gefaßt zu machen, was uns erwartet.

Der Blitz weckt unsere Erwartung auf den Donner, der Salzgeruch und die frische Brise unsere Vorfreude darauf, bald das Meer zu erblicken, der Verkehrsstau unsere Befürchtung, uns zu verspäten. Bei Phänomenen dieser Art handelt es sich um natürliche Anzeichen oder zufällige Ereignisse, denen wir trivialerweise den originären Zeichencharakter absprechen, weil sie kein Resultat oder Mittel absichtsvollen Handelns darstellen.

Der Hund, der den Klang seines Namens aus dem Mund des Herrchens vernimmt, hat die Erwartung, daß es gleich etwas Leckeres im Napf geben wird. Aber er interpretiert den Ruf weder als seinen Namen noch als Zeichen für die Absicht seines Besitzers, ihn mit gutem Futter zu verwöhnen. Er nimmt den Ruf, wie der Pawlowsche Hund den Klingelton, als Anzeichen für die bevorstehende Fütterung wahr, das sein Verhalten steuert, wenn er freudig erregt zu seinem Napf läuft.

Die Biene weckt und steuert mit ihrem Schwänzeltanz und der Verbreitung von Nektarproben die Erwartung und das Verhalten ihrer Schwestern; ihr erregtes Gebaren zeigt ihnen die Richtung und Entfernung einer lohnenden Nahrungsquelle an. Wir tun uns schwer damit, ihrem Tun zeichenhaften Charakter zuzubilligen, ist es doch in dem Maße kein absichtsvolles Handeln, als es von einem genetisch fest verdrahteten Programm gesteuert wird.

Das Murmeltier hat mit seinen Warnpfiffen den Fluchtreflex seiner Artgenossen ausgelöst; der Warnruf hatte für die Gewarnten den Wert eines Anzeichens für die drohende Lebensgefahr. Die Geretteten verhielten sich dank des Warnsignals auf eine Weise, als hätten sie den todbringenden Schatten des Greifvogels selbst gesehen. Dennoch ist der Warnruf kein Zeichen, das ein von ihm Gemeintes repräsentiert oder vergegenwärtigt, wie das Blinken des Vordermanns seine Absicht abzubiegen; denn wie es der Zoologe beiläufig tut vom Warnen des wachhabenden Murmeltieres zu reden ist nur eine metaphorische Ausdrucksweise: Das Pfeifen des Tieres ist keine absichtsvolle Handlung, sondern wie die durch es ausgelöste Flucht der Artgenossen seinerseits ein reflexartiges Verhalten.

Der Warnruf des Murmeltiers ist kein absichtsvolles Zeichenhandeln, denn wäre es ein solches, könnte es das Tier auch unterlassen, etwa um seine Angehörigen zu ärgern oder sich an ihnen für etwaige Zurücksetzungen zu rächen.

Anders als der tückische Autofahrer, der seinen Hintermann durch das Blinken an der Nase herumführt, vermag die Biene ihren Schwänzeltanz und das Murmeltier seine Warnrufe nicht zur Täuschung ihrer Artgenossen zu mißbrauchen. Wir würden auch nicht von einem Irrtum reden, wenn die Biene mit ihrem Signaltanz auf keine neue Futterquelle verweist, wenn das Murmeltier einen Flugballon als Gefahrenquelle signalisiert, sondern von einem Versagen oder einer unzureichenden Ausstattung ihrer eingebauten biologischen Verhaltensprogramme. Ähnlich der Rechenmaschine, der wir, wenn sie unbrauchbare Ergebnisse ausspuckt, keinen Irrtum unterstellen, sondern ein technisches Versagen.

Die Möglichkeit sowohl der Täuschung als auch des Irrtums weist uns auf das Vorliegen echter Zeichenhandlungen hin.

Den Ruf der Glocken vernimmt der Gläubige als Aufforderung zum Angelusgebet; auch wenn er mechanisch erzeugt wird, ist die Situation mit jener bedeutungsgleich, als noch der Küster oder der Läutebub die Glocken an Stricken in Bewegung zu versetzen pflegte, also eine willkürliche Zeichenhandlung vollzog.

Visuelle und akustische Signale können von Maschinen oder Automaten erzeugt und mittels Computerprogrammen gesteuert werden, wie die Haltesignale im Zugverkehr, die Leuchtsymbole und Richtungsvektoren im Cockpit des Flugzeugs oder die schrillen Töne einer Warnanlage, ohne ihren Zeichencharakter der Mitteilung und Aufforderung einzubüßen, der auf das ursprüngliche intentionale Handeln der Ingenieure zurückgeht, die sie entwickelt, programmiert und für spezifische Zwecke eingerichtet haben.

Erröten und Erblassen sehen wir als Anzeichen oder Symptome der Verlegenheit und des Erschreckens, das Funkeln der Augen und das strahlende Lächeln als Ausdruck der Freude; aber das Stirnrunzeln, das Hochziehen der Brauen, das jähe Aufreißen der Augen, das plötzliche Senken des Blicks, selbst das Weinen können sowohl Ausdrucksformen unwillkürlicher Regungen als auch situativ gezielt und absichtsvoll eingesetzte Gesten des Argwohns, der Rüge und Zurückweisung, des gespielten Entsetzens, der bewußten Nichtachtung und der emotionalen Erpressung darstellen.

Wir unterscheiden den mimischen und physiognomischen Ausdruck, der unsere Befindlichkeit, unseren Affekt und unsere Gestimmtheit unwillkürlich verkörpert und verlebendigt, von der mimisch-leibhaftigen Geste, die eine Willkürbewegung darstellt und unserem Gegenüber eine Haltung oder Absicht bekundet.

Wir deuten die fahrigen und schludrigen, die zerlaufenen oder spitzen, die abgehackten oder verschnörkelten Linien der Handschrift als Symptome des seelischen Zustands und als stumme Zeugen für den Charakter des Schreibers. Aber die Kalligraphie des mittelalterlichen Mönchs verstehen wir als Zeichen seiner Ehrfurcht vor dem Offenbarungscharakter der Schrift.

Die Einrichtung einer Wohnung, das Dekor, die Bilder oder kahlen Wände, die Tapetenmuster, die Vasen und Nippesfiguren, die geblümten oder zerschlissenen Gardinen, die billigen oder echt orientalischen Teppiche, die rauchige oder parfümierte Luft, in alledem können wir den Charakter, das Lebensgefühl, den sozialen Status dessen ablesen, der in diesen Räumen wohnt. Obwohl der Bewohner all diese Dinge nicht ohne Absicht, ja nach eigenem Gusto angeschafft und arrangiert hat, deuten wir sie nicht als intentionale Zeichen oder absichtsvolle Gesten, auch wenn die kostbaren Kupferstiche die Gäste vom erlesenen Geschmack des Sammlers überzeugen sollen, sondern gleichsam als Seelenlandschaft oder Genre- und Lebensbild, dem Archäologen nicht unähnlich, der die Amphoren, Sitzbänke, Mosaiken nicht nach ihrem künstlerischen Wert taxiert, sondern als Zeugnisse eines Lebensstiles begutachtet.

Der Ausruf „Aua!“ gilt uns nicht für ein sprachliches Zeichen, sondern als Ausdruck des Schmerzes, wir verstehen ihn als Anzeichen oder Symptom der Befindlichkeit des Leidenden. Dagegen ist der Ausruf „Das tut weh!“ aus dem Munde des Patienten, dem der untersuchende Arzt auf die Bauchdecke drückt, dreierlei: 1. der Ausdruck seines Schmerzempfindens, 2. die Mitteilung seines Befindens und 3. die Aufforderung, nicht mehr auf die empfindliche Stelle zu drücken.

Der Ausruf „Aua!“ ist kein Zeichen eines absichtsvollen sprachlichen Handelns, „Das tut weh!“ in dem Maße ein absichtsvoller Sprechakt, in dem er eine Mitteilung und eine Aufforderung darstellt.

Die Äußerung „Da tut es weh!“ aus dem Munde des untersuchten Patienten ist kein Ausdruck seines Befindens, sondern ein Hinweis mittels der deiktischen Partikel „da“, dessen Satzcharakter durch die mögliche Umformung „Ich glaube, da tut es weh“ zutage tritt.

Der Passant wird auf seinen Freund aufmerksam, der ihm von der gegenüberliegenden Straßenseite ermunternd mit der Hand zuwinkt. Er versteht die Handbewegung unmittelbar als gestisches Zeichen der Aufforderung, stehenzubleiben und auf den Freund zu warten, der sich bereits aufmacht, um zu ihm zu kommen.

Der Liebhaber hat seine Geliebte zur Tür geleitet; jetzt steht er am offenen Fenster und winkt ihr mit dem Taschentuch nach. Die Geste des Winkens ist ein Zeichen der innigen Verbundenheit sowohl als auch der Hoffnung auf ein baldiges Wiedersehen. Die Geste ist ein Zeichen, denn sie könnte in sinnadäquate Äußerungen oder Sprechhandlungen transformiert werden („Ich liebe dich, kehre bald zurück!“). Die Geste des Winkens ist eine absichtsvolle Zeichenhandlung, denn sie könnte auch unterbleiben oder zur Vortäuschung verblaßter oder nichtexistierender Gefühle mißbraucht werden.

Gesten sind zeichenhafte Handlungen, die mit Sprechhandlungen die typische Eigenschaft teilen, in das deiktische Nahfeld der Äußerungssituation und den mit dem Empfänger gemeinsamen Wahrnehmungshorizont eingebunden zu sein. Sie können wie alle Handlungen auf ihre Absichten und Gründe hin befragt werden. Sie können einerseits dank der Erfüllung ihrer Äußerungsbedingungen gelingen, andererseits wegen des Verfehlens dieser Bedingungen scheitern. So könnte die gestische Metapher des Winkens in den Wind geschrieben sein, wenn sich diejenige, der sie gilt, von dem blauäugigen Liebhaber längst entfremdet hat und entschlossen ist, nicht mehr zu ihm zurückzukehren.

Gesten können wie alle nichtkonstativen Sprechhandlungen angemessen, effizient und erfolgreich oder unangemessen, unwirksam und verfehlt sein, aber sie können nicht wahr oder unwahr sein.

Sicher gibt es das geheuchelte Lächeln, die falschen Tränen, die hysterischen Seufzer – aber sie sind nicht unwahr im Sinne der Verneinung einer wahren Aussage, sondern verwirklichen, aus welchen tückischen Motiven oder pathologischen Gründen auch immer, eine sehr spezielle Absicht, nämlich, die wahre Gesinnung hinter einem gestischen Vorhang zu verschleiern, der den Getäuschten vom Gegenteil überzeugen soll.

Die geheuchelte Geste ähnelt dem Sprechakt des unaufrichtigen Versprechens, dessen Wert ans grelle Licht kommt, wenn seine Erfüllung ausbleibt. So steht der verdutzte Liebhaber, dem gestern noch das verlogene Lächeln als Einladung galt, heute vor verschlossener Tür.

Das Symptom oder Anzeichen und der unwillkürliche Ausdruck wie der Wehlaut oder der Freudenschrei können nicht geheuchelt und vorgetäuscht werden. Das Signal wie das Blinken des Autofahrers kann absichtsvoll eingesetzt oder versehentlich ausgelöst werden; es kann auch mit Absicht zur Täuschung mißbraucht werden. Intentionale Gesten haben wie Sprechhandlungen Gründe und Motive sowie Erfüllungsbedingungen des Gelingens und Mißlingens.

Anzeichen und Gesten kann man nicht verneinen. Die Möglichkeit der Verneinung ist ein Kriterium für das Vorliegen vollgültiger sprachlicher Darstellungen, also von Sätzen und satzförmigen Äußerungen.

Gesten sind keine Symptome oder Anzeichen subjektiver Befindlichkeiten und Stimmungen, sondern konventionelle Zeichen, die sich von den sprachlichen Zeichen allerdings darin unterscheiden, daß sie zwar wie Lexeme fungieren („Winken“ bedeutet „Abschiednehmen“), aber nicht syntaktisch zu komplexen Gebilden zur Darstellung komplexer Gedanken verwendet werden können. Könnten sie dies, wären sie wie die Zeichen der Taubstummensprache diakritische Zeichen.

Der Gedanke „Ich hoffe, daß du übermorgen rechtzeitig zu unserer Verabredung kommst“ kann nicht mittels der Geste des freundlichen Lächeln, der Umarmung oder des Händedrucks wiedergegeben werden.

Die winkende Geste oder der gestische Bescheid des Freundes kann von dem Empfänger in die Äußerung übersetzt werden: „Warte, ich komme gleich zu dir.“ Wenn der Empfänger der gestischen Botschaft Tagebuch schriebe, läse sich das Ereignis so: „Er winkte mir zum Zeichen, daß er zu mir kommen wolle.“ Der Bericht über die Geste entkleidet sie ihrer performativen Kraft und beläßt ihr nur mehr ihren reinen Mitteilungswert.

Die Aussage „Ich hatte Schmerzen“ hat einen anderen Sinn als der Ausruf „Es tut mir weh!“ Der unwillkürliche Ausdruck oder das verlautete Symptom subjektiven Empfindens hat sich in eine willkürliche Darstellung abstrakter Symbole verwandelt, die von Schmerzen berichten, aber sie nicht ausdrücken. Im Erinnerungsprotokoll „Ich verspürte im Salzgeruch der Luft die Nähe des Meeres“ hat sich das Anzeichen der olfaktorischen Wahrnehmung in eine syntaktische Verkettung sichtbarer und gegebenenfalls hörbarer Sprachzeichen verwandelt, die für den Geruchssinn nichts übrig lassen.

Der behandelnde Arzt gibt nach der Klage des Patienten „Ich hatte Schmerzen“ unter dem zugehörigen Datum in seinem Befund zu Protokoll: „Patient hatte Schmerzen.“ Mit der Verwendung der Personalpronomina der dritten Person haben wir das deiktische Nahfeld und das von Sender und Empfänger, von ich und du hier und jetzt geteilte Wahrnehmungsfeld verlassen und uns auf die Symbolebene des Berichts, der Aufzeichnung, der Erzählung begeben.

Von der autobiographischen Notiz, der Freund habe gewinkt und gerufen „Ich komme gleich zu dir“ löst sich das grammatische Satzschema ab „Etwas/einer bewegt sich von hier nach dort“; dieses wiederum ist eine Transformation des formalen Satzschemas: „X bewegt sich zum Zeitpunkt t von A nach B.“ Hier sind die Zeigewörter „ich“ und „du“ zugunsten der Gegenstandsvariable X eliminiert und die deiktischen Partikeln „hier“, „dort“ und „jetzt“ durch die Variablen A, B und t ersetzt.

Nur wenn wir die Personalpronomina „ich“ und „du“ eliminieren und die deiktischen oder Zeigewörter wie „jetzt“ und „hier“ als Platzhalter auffassen und sie durch spezifische Variablen ersetzen, gelangen wir zur deskriptiven Darstellung; von der performativen Sprechhandlung „Ich komme jetzt zu dir“ zu der deskriptiven Aussage „N. N. bewegt sich zum Zeitpunkt t vom Punkt A zum Punkt B“, die wir verifizieren oder falsifizieren können, wenn wir wiederum die Variablen N. N., t, A und B durch einen individuelle Namen und spezifische Raum- und Zeitangaben ersetzen.

Die Aussage „N. N. bewegt sich zum Zeitpunkt t vom Punkt A zum Punkt B“ können wir zum Schema einer universellen Aussage formalisieren, indem wir sagen: „Im Erfahrungsraum finden Ereignisse der Form statt: Körper bewegen sich in Zeitintervallen von A nach B.“ Diese Formel bildet das formale Schema für alle wahrheitsfähigen Aussagen, die wir paßgenau in sie einsetzen, auf sie abbilden oder ihr zuordnen können, sie selbst jedoch ist nicht wahrheitsfähig, sondern eine Art transzendentaler Grundsatz für die Bildung von wahrheitsfähigen Aussagen über die Welt, in der wir leben.

Transzendentalen Grundsätzen zugeordnete Aussagen können verneint werden, die Grundsätze selbst nicht, sie können nur aus der Fülle faktischer, wahrheitsfähiger Aussagen als Schema möglicher Aussagen abgeleitet werden.

Transzendentale Grundsätze dieser Art und Struktur sind es, die den begrifflichen Rahmen für die korrekte Anwendung von sprachlichen Zeichen in deskriptiven und darstellenden Aussagen abstecken.

 

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